Mit zahlreichen Maßnahmen in den Terminals sowie an den Sicherheitskontrollen und beim Boarding wird sichergestellt, dass die Passagiere am BER auch unter Corona-Bedingungen gesundheitlich sicher ihren Flug antreten können. Bodenmarkierungen, Plexiglasscheiben und berührungslose Spender zur Händedesinfektion helfen den Fluggästen, sich an die Hygieneregeln zu halten. Zusätzlich erhalten Reisende aktuelle Informationen zu Hygieneregeln über die Monitore und Durchsagen im Terminal.
https://www.iatatravelcentre.com/world.php
Wir empfehlen ankommenden und abfliegenden Passagieren sowie Abholern und Besuchern des Flughafens, eine medizinische Maske zu tragen und – wo immer möglich – Abstand zu anderen Personen zu halten.
Für Gebiete, die seit 9. Januar 2023 vom RKI als „Virusvariantengebiete, in denen eine besonders besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“ eingestuft werden, muss bei Einreise ein negativer Test (PCR- oder PoC-Antigen-Test nicht älter als 48 Std.) nachgewiesen werden. Zusätzlich führen die zuständigen Behörden nach der Einreise ergänzend stichprobenartig Testungen durch. Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht. Zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Passagiere und Besucher können sich im Terminal 1 des BER mit PCR-Tests und Antigen-Schnelltests auf das Covid-19-Virus testen lassen. Symptomatische Personen kontaktieren ihren Hausarzt oder niedergelassenen Arzt. Das Test Center am Flughafen ist nicht zu nutzen.
Asymptomatische Personen (d.h. Personen ohne Symptome) mit positivem Selbst- oder Schnelltest können das Test Center am Flughafen zur PCR-Nachtestung (gemäß §4b der Coronavirus-Testverordnung) aufsuchen
Testzentrum Ankunftsebene E0 für Express PCR-Tests, Antigen-Tests und Bürgertests
Das Testzentrum auf der Ebene E0 ist täglich von 5:30 bis 21:00 Uhr geöffnet, Betreiber ist Medicare. Das Testzentrum ist für Reisende und Besucher geöffnet. Die Tests können ab 0 Jahren durchgeführt werden, bei Kindern nur im Beisein der Erziehungsberechtigten.
Das Testangebot umfasst:
Informationen zu den aktuell gültigen Preisen und zum Ablauf, von der Registrierung bis zum Testergebnis, finden Sie auf der Website des Betreibers.
genesen oder vollständig geimpft mittels Nachweis | nicht genesen oder nicht vollständig geimpft | |
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Einreise aus Nicht-Risikogebiets |
Anmeldepflicht: Nein Absonderungspflicht: Nein Testpflicht: Nein Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über Impfung / Genesung vor Abflug |
Anmeldepflicht: Nein Absonderungspflicht: Nein Testpflicht: Ja Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über negativen Test vor Abflug (Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren) |
Einreise aus Hochrisikogebiet |
Anmeldepflicht: Ja Absonderungspflicht: Nein Testpflicht: Nein Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über Impfung / Genesung vor Abflug |
Anmeldepflicht: Ja Absonderungspflicht: 10-tägige Quarantäne, lässt sich nach 5 Tagen mit Negativtest vorzeitig beenden (Kinder unter 6 Jahren sind von der Quarantäne befreit. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen oder bei Vorlage eines Testnachweises) Testpflicht: Ja Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über negativen Test vor Abflug (Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren) |
Einreise Virusvariantengebiet |
Anmeldepflicht: Ja Absonderungspflicht: 14-tägige Quarantäne Testpflicht: Ja Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über negativen Test vor Abflug |
Anmeldepflicht: Ja Absonderungspflicht: 14-tägige Quarantäne Testpflicht: Ja Nachweispflicht: Vorlage eines Nachweises über negativen Test vor Abflug (Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren) |
Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete werden vom RKI festgelegt und auf dessen Website veröffentlicht .
Reisende über 12 Jahren, die sich bis zu zehn Tage vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen vor Abflug die Einreiseanmeldung der Bundesrepublikausfüllen. Eine PDF-Bestätigung der Einreiseanmeldung muss vom Passagier mitgeführt werden. Die Airline ist verpflichtet dies zu kontrollieren, bei Nicht-Vorlage ist die Beförderung durch die Airline zu verweigern.
Der Genesenen-, Impf- oder negative Testnachweis werden über die Einreiseanmeldung der Bundesrepublik übermittelt. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Lageentwicklung zu kurzfristigen Änderungen in den Verordnungen kommen kann. Im Zweifel gelten daher immer die aktuellen Gesetzestexte der jeweiligen Länderverordnungen oder des Bundesgesundheitsministeriums.
Aktuelle Informationen zur Entwicklung gibt das Robert Koch Institut.
Ausführliche Informationen zu Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen der Bundesländer Berlin und Brandenburg:
Informationsplattform Land Berlin
Informationsplattform Land Brandenburg
Informationen des Auswärtigen Amtes zu Einreisebeschränkungen
Ausführliche Hinweise des Bundesgesundheitsministerium zum Coronavirus
Digitale Flughafeninformation
Hier finden Sie wichtige Kontakte und Antworten auf zentrale Fragen.
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Ausgewiesene Raucherbereiche
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Wir helfen gern
Vor Ort können finden Sie uns an den Flughafeninformationen in den Terminals 1 & 2.
Was können wir für Sie tun?
Hier finden Sie wichtige Kontakte und Antworten auf zentrale Fragen.