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Handgepäck

Größe und Gewicht hängen von Ihrer Airline ab

Informieren Sie sich bitte vor Reiseantritt über die Handgepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft und die aktuellen Hinweise zur Handgepäckkontrolle der Bundespolizei. Darüber hinaus müssen Sie weitere Sicherheitsbestimmungen beachten. Einige Gegenstände dürfen überhaupt nicht ins Handgepäck. Für manche Gegenstände – beispielsweise Powerbanks – gelten besondere Beschränkungen. 

Nur ein handelsübliches Feuerzeug

Sie dürfen pro Passagier nur ein handelsübliches Feuerzeug mitführen. Dieses bitte in das Handgepäck legen. Im Aufgabegepäck ist kein Feuerzeug erlaubt. 

Was darf nicht ins Handgepäck?

Bestimmte Gegenstände dürfen Sie weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitführen. Darüber hinaus dürfen einige Gegenstände nur im Handgepäck oder nur im Aufgabegepäck mitfliegen. Nachfolgend haben wir die Einschränkungen bei der Mitnahme im Handgepäck für Sie zusammengefasst. Da sich Regelungen ändern können, finden Sie die aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts. Alternativ informieren Sie sich über die gültigen Mitnahmeregelungen bei Ihrer Airline.

Ausführliche Informationen zu Flüssigkeiten im Handgepäck finden Sie hier

Die IATA erlaubt das Mitführen von Powerbanks mit einer Gesamtenergieleistung von maximal 100 Wh im Handgepäck. Pro Person dürfen bis zu 20 Powerbanks mitgeführt werden, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Passagiers bestimmt sind.

Komplizierter wird es bei Powerbanks mit einer Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh: Laut IATA dürfen nicht mehr als zwei Powerbanks pro Person mit an Bord genommen werden, die bei vielen Airlines jedoch im Vorfeld angemeldet werden müssen. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Airline.

Powerbanks mit einer Nennleistung von mehr als 160 Wh sind im Flugzeug nicht gestattet. Die Nennleistung Ihrer Powerbank sollte auf dem Gerät aufgeführt sein. Die meisten Powerbanks besiten eine Kapazität von 10.000 mAh, was einer Nennleistung von etwa 37 Wh entspricht.

Hinweis: Wir empfehlen, sich gründlich vor Reiseantritt zu informieren, um Überraschungen bei der Sicherheitskontrolle und während Ihres Fluges zu vermeiden. Immer häufiger verschärfen Airlines ihre Regelungen, um eine Gefährdung durch Powerbanks zu vermeiden. Achten Sie daher vor allem darauf, dass die Nennleistung Ihrer Powerbank auf dem Gerät angegeben ist, da Ihnen ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit die Mitnahme verwehrt wird.

Von dieser Regelung ausgenommen sind flüssige Medikamente (z. B. Insulin) oder flüssige Spezialnahrung (z. B. Babynahrung oder andere diätische Spezialnahrung), die Sie während des Fluges benötigen. Der Bedarf muss gegebenenfalls durch Vorlage eines Attests nachgewiesen werden. Bei der Mitnahme von Medikamenten müssen unabhängig von der Flüssigkeitsregelung etwaige zollrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

Ausgenommen sind auch Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen, die an einem Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs erworben wurden, in versiegelten Sicherheitsbeuteln. Die Sicherheitsbeutel („STEB“) müssen manipulationssicher, ungeöffnet und unbeschädigt sein. Die Artikel sowie der Kaufbeleg müssen sich in einem solchen entsprechend zertifizierten Sicherheitsbeutel befinden. Diese Artikel werden separat kontrolliert.

Folgende Gegenstände sind im Handgepäck grundsätzlich verboten:

  • Lithium-Batterien oder Akkumulatoren über 100 Wattstunden (Wh)
  • Benzin- und Sturmfeuerzeuge sowie Nachfüllpatronen (auch am Körper und im Aufgabegepäck). 
  • Druckbehälter wie Haarspray etc.
  • Messer mit einer Klingenlänge größer als 6 cm
  • Nagellackentferner
  • Scheren mit einer Klingenlänge größer als 6 cm
  • Skistöcke
  • Streichhölzer
  • Walkingstöcke
  • Wanderstöcke

Eine Liste aller verbotenen Gegenstände finden Sie auf der Website der Bundespolizei.

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