Im T1 gibt es auf der Ankunftsebene (Ebene E0) einen zentralen Gepäckrückgabebereich mit insgesamt acht Gepäckbändern.
Bestimmte Gegenstände dürfen Sie weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitführen. Darüber hinaus dürfen einige Gegenstände nur im Handgepäck oder nur im Aufgabegepäck mitfliegen. Nachfolgend haben wir die Einschränkungen bei der Mitnahme im Aufgabegepäck für Sie zusammengefasst. Da sich Regelungen ändern können, finden Sie die aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts. Alternativ informieren Sie sich über die gültigen Mitnahmeregelungen bei Ihrer Airline.
Explosivstoffe wie Munition, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Gaskartuschen, radioaktive oder oxidierende Stoffe, Bleichmittel, Giftstoffe (Insektensprays), infektiöse oder umweltgefährdende Stoffe dürfen nicht mitgenommen werden.
Sie dürfen keine ätzenden Feststoffe und Flüssigkeiten (z. B. Nassbatterien, Quecksilber – auch als Bestandteil von Geräten und Instrumenten) im Aufgabegepäck transportieren. Darüber hinaus sind entzündbare Feststoffe und Flüssigkeiten sowie selbstentzündliche oder wasseraktive Stoffe (z. B. Lacke, Farben oder Verdünner) im Gepäck verboten.
Alkoholika mit mehr als 70 % Alkohol sind im Aufgabegepäck verboten.
Elektronische Zigaretten dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden, sondern müssen im Handgepäck mitgenommen werden. Benzin- und Sturmfeuerzeuge sowie Nachfüllpatronen dürfen überhaupt nicht im Flugzeug transportiert werden. Pro Passagier darf ein Gasfeuerzeug mitgeführt werden, das am Körper getragen werden muss. Werden im Gepäck Feuerzeuge gefunden, werden diese entsorgt.
Powerbanks, E-Zigaretten sowie jegliche lose (Ersatz-)Batterien, die Lithium enthalten, müssen Sie im Handgepäck transportieren.
Elektronische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartphones mit fest installierten Akkus können im Aufgabegepäck transportiert werden, wenn sie komplett ausgeschaltet sind. Generell empfehlen wir den Transport im Handgepäck. Bitte beachten Sie aber, dass es auch für die Mitnahme von Batterien und Powerbanks im Handgepäck Einschränkungen gibt.
Handelsübliche Batterien (ohne Lithium) wie AA, AAA, C, D oder 9-Volt-Batterien sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Werden die Batterien lose, also nicht in der Original-Einzelhandelsverkaufsverpackung (als Ersatzbatterien) mitgeführt, müssen sie einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein (Isolieren der Pole).
Verteidigungssprays, Elektroschockwaffen und Kettensägen dürfen ebenfalls nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Sollten Sie ein Gepäckstück mit fest eingebauten Lithium-Batterien (nicht entnehmbar) mitnehmen wollen, kontrollieren Sie bitte die gültigen Regularien (z. B. bei Ihrer Airline oder auf der Webseite der IATA). Für den Fall, dass diese nicht eingehalten werden, darf das Gepäckstück nicht genutzt werden. Kann die Lithium-Batterie aus dem Gepäckstücke entnommen werden, muss sie vor der Abgabe am Check-in vom Gepäck entfernt und im Handgepäck mitgenommen werden. Beachten Sie dabei bitte auch die Mitnahmeregelungen im Handgepäck.
Wenn Sie am BER gelandet sind und das Flugzeug verlassen haben, folgen Sie bitte der Ausschilderung vor Ort zu den Gepäckrückgabebereichen. Hier finden Sie Monitore, auf denen angegeben wird, auf welchem Band Sie Ihr Gepäck abholen können.
Im Terminal 1 gibt es auf der Ankunftsebene (Ebene E0) einen zentralen Gepäckrückgabebereich mit insgesamt acht Gepäckbändern.
Im Terminal 2 finden Sie den Gepäckrückgabebereich mit drei Gepäckbändern auch auf der Ebene E0.
Im T1 gibt es auf der Ankunftsebene (Ebene E0) einen zentralen Gepäckrückgabebereich mit insgesamt acht Gepäckbändern.
Auch im T2 gibt es einen zentralen Gepäckrückgabebereich. Dieser befindet sich in der Ebene E0.