Großgepäck

Zu groß und sperrig

für die Gepäckförderanlage

Als Groß- oder Sperrgepäck gelten die Gepäckstücke, die aufgrund ihrer Abmessungen oder Beschaffenheit nicht automatisch über die Gepäckförderanlage sortiert werden können. 

Zum Sondergepäck gehören unter anderem Rollstühle, Golftaschen, Surfbretter, Fahrräder, Ski, Sonnenschirme, Tauchgepäck/Tauchrucksäcke und zur Beförderung angemeldete Tiere in Transportboxen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über Beschränkungen in Bezug auf Maße und Gewicht sowie eventuelle Anmeldepflichten oder Gebühren für die Beförderung von Groß- und Sondergepäck.

Auch eigene Kinderwagen und Buggys, die zusammengeklappt die Höhe von 25 cm überschreiten, müssen eingecheckt werden. Einen Leihbuggy erhalten Sie, sofern aufgrund der hohen Nachfrage verfügbar, an der Flughafeninformationen im Terminal 1 (Sicherheitsbereich, Marktplatz).

Schalter Sperr- und Großgepäck

Aufgabeschalter

Die Schalter für Groß- und Sperrgepäck finden Sie in unmittelbarer Nähe der Check-in-Schalter in den Terminals 1-2.

Gepäckrückgabe

Rückgabe von Sperr- und Großgepäck

In den Terminals 1-2 erhalten Sie Ihr Großgepäck zentral in den jeweiligen Gepäckausgabehallen. Achten Sie auf die Beschilderung "Großgepäck".

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