Für die Einreise mit Heimtieren (Katzen, Hunde, Frettchen) aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es keine behördlichen Auflagen. Die Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern ist in der EU-Verordnung Nr. 576/2013 geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, das Heimtier bei der Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Staat anzumelden, so dass eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann.
Wenn Sie mit Heimtieren einreisen, die die geltenden Bestimmungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere am Einreiseort kostenpflichtig dem Amtstierarzt vorgestellt werden und das Tier dann ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Einschläferung des Tieres angeordnet werden kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft