Melden Sie Ihr Tier bei Ihrer Airline an. Die Preise für den Transport fallen je nach Fluggesellschaft und Zielort unterschiedlich hoch aus.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen von Tieren in Ihr Reiseland.
Kontaktieren Sie Ihren Tierarzt, um den Impfstatus Ihres Tieres zu überprüfen. Zwingend erforderlich ist ein Heimtierausweis, in dem die Impfungen verzeichnet sind. Eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres wird durch die Einpflanzung eines Mikrochips gewährleistet, auf dem alle relevanten Daten gespeichert werden.
Bringen Sie für den Tiertransport bitte eine geeignete Transporttasche bzw. -box mit, die Sie im Tierfachhandel erwerben können. Am Flughafen BER werden keine Transporttaschen bzw. -boxen vermietet oder verkauft. Bedenken Sie beim Kauf, dass das Tier gemäß der Tierschutzverordnung genügend Platz haben muss.
Katzen und kleine Hunde dürfen in einer Transporttasche mit in die Kabine genommen werden. Größe und Gewicht der Tiere können sich je Airline unterscheiden.
Tiere, die nicht in der Kabine mitreisen dürfen, werden im beheizten Frachtraum des Flugzeuges transportiert. Vermerken Sie bitte auf der Transportbox vorab wichtige Informationen wie Tiername, Adresse und Telefonnummer.
Gewöhnen Sie Ihr Haustier rechtzeitig an den Transportbehälter.
Für die Einreise mit Heimtieren (Katzen, Hunde, Frettchen) aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es keine behördlichen Auflagen. Die Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern ist in der EU-Verordnung Nr. 576/2013 geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, das Heimtier bei der Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Staat anzumelden, so dass eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann.
Wenn Sie mit Heimtieren einreisen, die die geltenden Bestimmungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere am Einreiseort kostenpflichtig dem Amtstierarzt vorgestellt werden und das Tier dann ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Einschläferung des Tieres angeordnet werden kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft