Für die Einreise mit Heimtieren (Katzen, Hunde, Frettchen) aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es keine behördlichen Auflagen. Die Einreise von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern ist in der EU-Verordnung Nr. 576/2013 geregelt.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, das Heimtier bei der Einfuhr bzw. Wiedereinfuhr aus einem Nicht-EU-Staat anzumelden, so dass eine Dokumentenkontrolle bzw. Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann.
Wenn Sie mit Heimtieren einreisen, die die geltenden Bestimmungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass die Tiere am Einreiseort kostenpflichtig dem Amtstierarzt vorgestellt werden und das Tier dann ins Herkunftsland zurückgeschickt, für mehrere Monate in Quarantäne genommen oder unter Umständen auch die Einschläferung des Tieres angeordnet werden kann.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Digitale Flughafeninformation
Hier finden Sie wichtige Kontakte und Antworten auf zentrale Fragen.
Hilfe
Fragen und Antworten
Flugunregelmäßigkeiten
Flugverspätung oder -annullierung
Gegenstand verloren?
Hier finden Sie Hilfe
Sicherheitskontrolle
Tipps für eine entspannte Kontrolle
Verkehrsanbindung
Mit dem ÖPNV in die Stadt
Parkplatz gesucht?
Parkplätze in Terminalnähe
Gepäckbestimmungen
Hand- und Reisegepäck
Probleme mit dem Gepäck
Gepäckermittlung und -beschädigung
Self-Transfer am Flughafen
Eigenständiger Transfer mit VIABER
Öffnungszeiten Terminal
Aufenthalt am Flughafen
Rauchen am BER
Ausgewiesene Raucherbereiche
Kontakt
Wir helfen gern
Vor Ort können finden Sie uns an den Flughafeninformationen in den Terminals 1 & 2.
Was können wir für Sie tun?
Hier finden Sie wichtige Kontakte und Antworten auf zentrale Fragen.