- Vorfahrt Terminal 1, Abflugebene E1 (12 Plätze)
- Vorfahrt Terminal 1-2, Ankunftsebene E0 (6 Plätze)
- Parkhaus P1 (75 Plätze)
- Parkhaus P3 (105 Plätze)
- Parkhaus P7 (129 Plätze)
- Parkhaus P8 (106 Plätze)
Mobilitätseingeschränkte Reisende und Besucher, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Vermerken „G“, „aG“, „B“ oder „BL“ und einen blauen oder orangen Parkausweis besitzen, parken bis zu einer Stunde kostenfrei. Bei längeren Standzeiten erhalten Sie einen Nachlass von 50 Prozent auf die gültigen Parkentgelte der jeweiligen Parkfläche. Auf der Vorfahrt am Terminal 1 werden die Parkentgelte des P8 zugrunde gelegt. Es werden keine Rabatte auf bereits vergünstigte Tarife bei der Online-Parkplatzreservierung gewährt.
Zur Inanspruchnahme nutzen Sie bitte am Kassenautomaten vor dem Bezahlen die Ruftaste und halten Ihren Schwerbehindertenausweis zur Überprüfung durch das Personal der Parkleitzentrale bereit.
Wenn Sie eine mobilitätseingeschränkte Person mit dem Auto zum Flughafen bringen und diese unter eine der obenstehenden Regelungen fällt, melden Sie sich bitte bei Ankunft beim Personal der Parkleitzentrale um die Berechtigung zu verifizieren. Dazu nutzen Sie bitte die Ruftaste an einem der zur Verfügung stehenden Kassenautomaten und halten den Schwerbehindertenausweis bereit. Bei Abfahrt vom Flughafen melden Sie sich bitte erneut über die Ruftaste am Kassenautomaten, um die reduzierten Parkkosten zu begleichen.
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO zur Befreiung von Parkgebühren werden nach Vorlage in der Parkleitzentrale anerkannt.
Bitte legen Sie Ihren blauen EU-Parkausweis oder den orangen Parkausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
Das Terminal 2 verfügt über keine eigene Vorfahrt, befindet sich aber in unmittelbarer Nähe von Terminal 1.