Reisen Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl, empfehlen wir Ihnen, diesen am Schalter für Großgepäck abzugeben, da dies die Sicherheitskontrollen beschleunigen kann. Sie erhalten einen Rollstuhl des Mobilitätsservices, den Sie bis zum Gate nutzen können. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Airline und beachten Sie, dass der Transport den internationalen Gefahrgutbestimmungen unterliegt.
Reisevorbereitung
Personen mit Mobilitätseinschränkungen steht ein kostenloser Mobility Service zur Verfügung.
Einstufung Ihres Mobilitätsgrades
Bei Ihrer Anmeldung werden Sie gebeten, den Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung anzugeben. Hierfür gibt es international geltende Codes. Sollten Sie diese nicht kennen, können Sie den Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung mit Hilfe dieser Übersicht bestimmen.
Sie sind sehbehindert oder blind.
Sie sind hörgeschädigt oder gehörlos.
Sie sind blind und gehörlos.
Sie haben intellektuelle oder kognitive Beeinträchtigungen und benötigen Unterstützung im Terminal und im Flugzeug.
Sie reisen alleine mit mindestens zwei Kindern unter zwei Jahren.
Hinweis
Diese Hilfeleistung steht exklusiv nur am BER zur Verfügung und kann nicht bei der Airline angemeldet werden. Es ist möglich den Service telefonisch oder per E-Mail bei unserem Mobility Service anzumelden. Vor Ort wenden Sie sich bitte an einen der Service Punkte des Mobility Service in den Terminals 1 oder 2.
Sie können weder selbstständig laufen noch Treppen steigen. Eine Mobilitätshilfe wird immer benötigt.
Sie können kurze Wege gehen, aber keine Treppen steigen. Für längere Strecken benötigen Sie eine Mobilitätshilfe.
Sie können kurze Wege gehen oder Treppen steigen. Für längere Strecken benötigen Sie eine Mobilitätshilfe.
Rollstuhl mit nicht auslaufsicherer Batterie (Trockenbatterie).
Rollstuhl mit Nassbatterie.
Elektrorollstuhl mit Lithiumbatterie.
Manueller Rollstuhl.
Eine rechtzeitige Anmeldung ermöglicht es uns, die benötigten Ressourcen für Sie bereit zu stellen. Bitte beachten Sie, dass es bei einer verspäteten Anmeldung zu längeren Wartezeiten für Sie kommen kann.
Die an die EG-Verordnung Nr. 1107/2006 angelehnten Qualitätsstandards für Hilfeleistung finden Sie hier:
Anreise
Unsere Parkhäuser und der Bahnhof bieten einen barrierefreien Zugang
- Vorfahrt Terminal 1, Abflugebene E1 (12 Plätze)
- Vorfahrt Terminal 1-2, Ankunftsebene E0 (6 Plätze)
- Parkhaus P1 (75 Plätze)
- Parkhaus P3 (105 Plätze)
- Parkhaus P7 (129 Plätze)
- Parkhaus P8 (106 Plätze)
Mobilitätseingeschränkte Reisende und Besucher, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Vermerken „G“, „aG“, „B“ oder „BL“ und einen blauen oder orangen Parkausweis (EU und CH) besitzen, parken bis zu einer Stunde kostenfrei. Bei längeren Standzeiten erhalten Sie einen Nachlass von 50 Prozent auf die gültigen Parkentgelte der jeweiligen Parkfläche. Auf der Vorfahrt am Terminal 1 werden die Parkentgelte des P1 zugrunde gelegt. Es werden keine Rabatte auf bereits vergünstigte Tarife bei der Online-Parkplatzreservierung gewährt.
Zur Inanspruchnahme nutzen Sie bitte am Kassenautomaten vor dem Bezahlen die Ruftaste und halten Ihren Schwerbehindertenausweis zur Überprüfung durch das Personal der Parkleitzentrale bereit.
Wenn Sie privat eine mobilitätseingeschränkte Person mit dem Auto zum Flughafen bringen und diese unter eine der obenstehenden Regelungen fällt, melden Sie sich bitte bei Ankunft beim Personal der Parkleitzentrale um die Berechtigung zu verifizieren. Dazu nutzen Sie bitte die Ruftaste an einem der zur Verfügung stehenden Kassenautomaten und halten den Schwerbehindertenausweis bereit. Bei Abfahrt vom Flughafen melden Sie sich bitte erneut über die Ruftaste am Kassenautomaten, um die reduzierten Parkkosten zu begleichen. Fahrten mit gewerblichen Anbietern (u.a. Taxi oder konzessionierte Mietwagen) fallen nicht unter diese Regelung.
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO zur Befreiung von Parkgebühren werden nach Vorlage in der Parkleitzentrale anerkannt.
Bitte legen Sie Ihren blauen EU-Parkausweis oder den orangen Parkausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.
Das Terminal 2 verfügt über keine eigene Vorfahrt, befindet sich aber in unmittelbarer Nähe von Terminal 1.
Der Bahnhof „Flughafen BER“ befindet sich direkt unter dem Terminal 1. Mittels der Aufzüge gelangen Sie bequem direkt vom Bahnsteig auf die Ankunftsebene (Ebene E0) und Abflugebene (Ebene E1) des T1. Wenn Sie vom T2 abfliegen, verlassen Sie den Fahrstuhl in der Ebene E0 und folgen der Ausschilderung.
Bahnhof
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine erforderliche Unterstützung im Zug oder am Bahnhof bei An- und Abreise den Mobilitäts- und Betreuungsservice der Deutschen Bahn beauftragen müssen:
Am Flughafen
Nach Ankunft am Flughafen BER haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, auf Ihren Hilfsbedarf aufmerksam zu machen.
Unser Mobility Service ist an drei verschiedenen Orten in den Terminals 1 und 2 verfügbar. Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Reise mit den Standorten auseinander.
Zur Nutzung des Mobility Services geben Sie bitte den Grad Ihrer Mobilitätseinschränkung an. Die Grade der Mobilitätseinschränkung sind international standardisiert, so dass Ihren individuellen Bedürfnissen nachgekommen werden kann. Nutzen Sie die Tabelle, um Ihre Einstufung selbstständig vorzunehmen.
Sie können sich nach Ihrer Ankunft am Flughafen Berlin Brandenburg auch direkt zum Check-in-Schalter Ihres Fluges begeben und dort auf Ihren Hilfsbedarf aufmerksam machen. Kurz darauf wird ein Mitarbeitender des Mobility Services bei Ihnen zur weiteren Betreuung erscheinen.
Der Mobility Service unterstützt Sie während Ihres gesamten Aufenthalts am Flughafen Berlin Brandenburg:
Abflug
- Check-in, Gepäckaufgabe, Passieren der Sicherheitskontrollen, Gastronomie, Shopping, Transfer zum Abfluggate und Boarding
- Als Rollstuhlfahrer steht Ihnen an allen Zugängen der Bordkartenkontrolle ein separater Zugang zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht barrierefrei die Sicherheitskontrolle zu passieren.
- Für eine diskrete Sicherheitskontrolle stehen separate Kontrollkabinen zur Verfügung. Sprechen Sie gern unser Luftsicherheitskontrollpersonal darauf an.
Ankunft
Ausstieg aus dem Flugzeug, Transfer zur Gepäckausgabehalle und Durchlaufen der Grenzkontrolle und Zollverfahren
Bitte beachten Sie, dass Sie am Flughafen Berlin Brandenburg unter Umständen Treppen oder lange Wege bewältigen müssen. Sollte Ihr Flugzeug auf einer Außenposition stehen, müssen Sie auch hier Treppen steigen. Sollten Sie diese Hindernisse nicht selbstständig überwinden können, bitten wir Sie, sich rechtzeitig für den Mobility Service anzumelden.
- Mit dem eigenen Rollstuhl
- Taktile Leitsysteme
- Induktionsschleife
Um sehbeeinträchtigten Flugreisenden die Orientierung am Flughafen Berlin Brandenburg zu erleichtern, wurden vor und in den Terminals taktile Leitsysteme installiert.
An den Service Punkten des Mobility Service stehen Induktionsschleifen für Hörgeräteträger bereit.
Häufige Fragen
Erster Ansprechpartner für die Planung Ihrer Reise und der Betreuungsmöglichkeiten ist das Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft. Am Flughafen Berlin Brandenburg steht Ihnen ein Betreuungsservice zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dafür mindestens 48 Stunden vor Ihrem Reiseantritt beim Reisebüro oder der Fluggesellschaft an. Der Betreuungsservice hilft Ihnen auf allen Stationen, die Sie vor und nach Ihrem Flug am Flughafen durchlaufen.
Ihnen wird selbstverständlich am Flughafen geholfen. Melden Sie sich bei Ihrer Ankunft am Flughafen so schnell wie möglich bei unserem Mobility Service. Diesen können Sie über eine der Rufsäulen oder den Check-in-Schalter Ihres Fluges kontaktieren. An den Terminals 1-2 können Sie sich auch direkt zu den Service Points des Mobility Services begeben.
Ja, für die Sicherheitskontrolle stehen Kabinen zur Verfügung, die mit einem Vorhang verschlossen werden können, um die Kontrolle ganz diskret durchführen zu können.
Je nachdem wie es zu dem Verlust oder der Beschädigung gekommen ist, ist in erster Linie die Airline bzw. deren Erfüllungsgehilfen für das Verladen Ihres Gepäcks bzw. Ihrer Hilfsmittel verantwortlich und somit auch für den Ersatz.
Wir verfügen als Mobility Service über entsprechendes Werkzeug bzw. Erstatzhilfsmittel und unterstützen Sie bzw. die Airline daher gern bei verlorenen oder defekten Hilfsmitteln und händigen Ersatz aus, der nach unseren Möglichkeiten die beste darstellbare Alternative und Unterstützung ermöglicht.
Hierfür ist es notwendig, dass die Gepäckermittlung Ihrer Airline sich mit unserem Mobilitäts Service in Verbindung setzt.
Zusätzlich unterstützt unser Mobilitäs Service auch bei Kleinstreparaturen oder Justierungen (wie das Aufblasen von Reifen) bzw. sind bei der Vermittlung an ein entsprechendes Sanitätshaus, welches adäquat Reparaturen durchführt, behilflich.
Ja, Ihr Hund darf selbstverständlich mitfliegen. Er verbleibt während der gesamten Reise bei Ihnen und weicht Ihnen auch im Flugzeug nicht von der Seite.
Ab dem 1. August 2024 gelten für die Einfuhr aller Hunde, einschließlich anerkannter Blinden- und Assistenzhunde, in die USA zusätzliche Auflagen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline um entsprechende Informationen zu erhalten.
Allgemeine Definition der Serviceleistung
Anerkannte Blinden- und Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden ausgebildet, um Menschen mit motorischen Behinderungen, Seh- und Hörbehinderungen, geistigen Behinderungen/verhaltensbedingten Beeinträchtigungen oder anderen psychiatrischen Behinderungen zu helfen.
Hinweis
Hunde zur emotionalen Unterstützung gelten nicht als ausgebildete Assistenzhunde. Daher erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Airline, da die Beförderungsbedingungen variieren können und teilweise kostenpflichtig sind.
Angesichts der besonderen Bestimmungen für die Einreise von Tieren in einigen Ländern empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig über die gesetzlichen und gesundheitlichen Vorgaben des Ziellandes zu informieren
Ja, Sie können kostenlos bis zu zwei Gehhilfen oder sonstige Mobilitätshilfen und Hilfegeräte (z.B. Rollstuhl und Rollator) befördern.
Informieren Sie Ihre Airline bei der Buchung Ihres Fluges darüber, dass Sie in einem Rollstuhl (manuell oder elektrisch, festes oder zusammenklappbares Modell) oder mit einer anderen Gehhilfe reisen müssen.
Abhängig von der benötigten Unterstützung oder falls Sie keinen eigenen Rollstuhl haben, unterstützt unser Mobility Service Sie gern, um Sie von den verschiedenen Treffpunkten auf dem Terminalgelände abzuholen und Sie zum Check-in-Schalter oder vom Check-in-Schalter direkt zur Flugzeugtreppe oder zu Ihrem Sitzplatz in der Kabine zu begleiten.
Wenn eine Person mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Ansicht ist, dass sie unter Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 einen Missstand erlitten hat, kann sie je nach Fall eine Beschwerde bei dem betreffenden Luftfahrtunternehmen oder dem Flughafen einreichen.
Insbesondere bei einem Verlust oder einer Beschädigung von Rollstühlen, sonstigen Mobilitätshilfen und Hilfsgeräten können Fluggäste, Beschwerde bei Ihrer Airline oder deren Erfüllungsgehilfen einreichen.
In allen anderen Fällen (insbesondere in Bezug auf Betreuungsleistungen am Abflughafen, beim Umsteigeflughafen oder am Zielflughafen erfolgt eine Beschwerde über unser Kontaktformular.
Jeder EU-Mitgliedsstaat hat für die Anwendung der Verordnung auf dem eigenen Nationalgebiet unabhängige verantwortliche Stellen eingerichtet, die für die Anwendung von Sanktionen im Fall von Verstößen zuständig sind.
In Deutschland wurden diese Befugnisse dem LBA (Luftfahrtbundesamt) übertragen.
Sollte eine bereits erhaltene Antwort nicht mit den Vorgaben der EU-Verordnung übereinstimmen, kann der Fluggast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität beim LBA eine Beschwerde einreichen, wobei vorzugsweise das folgende Formular zu verwenden ist: Bundesportal
Beim LBA kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn der Missstand:
- auf einem deutschen Flughafen vorgefallen ist;
- auf Flügen vorgefallen ist, die von einem deutschen Flughafen gestartet sind (unabhängig von der Nationalität des Flugunternehmens);
- auf Flügen vorgefallen ist, die an einem deutschen Flughafen landen, sofern sie von einem Unternehmen in der EU durchgeführt werden
Die Grundlage bildet die EU-Verordnung 1107/2006. Diese ist am 26. Juli 2008 für die Rechte von Personen mit Behinderung und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Luftverkehr in Kraft getreten.
Für weitere Informationen laden Sie die Verordnung hier herunter.
Gemäß der aktuellen Verordnung (EG) Nr. 1107/06 darf ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen eine Buchungsanfrage nicht aus Gründen einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität ablehnen.
Die Verweigerung der Buchung oder des Boardings kann nur erfolgen:
- aus Sicherheitsgründen
- wenn die Abmessungen des Flugzeugs oder seine Türen es physisch unmöglich machen, den Fluggast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität an Bord zu bringen oder zu befördern.
Melden Sie Ihren Hilfebedarf bitte rechtzeitig (48h vor Abflug) bei Ihrer Airline und erkundigen Sie sich nach den Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft.
Gemäß Anhang II der EG-Verordnung 1107/06 kann das Flugpersonal Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität folgende Hilfeleistungen erbringen:
- Begleitung vom Sitzplatz zur Toilette (es besteht keine Verpflichtung, den Fluggast anzuheben oder ihm bei der Benutzung der Toilette behilflich zu sein).
- Verpackungen mit Speisen und Getränken für sie öffnen (es besteht keine Verpflichtung, bei der Ausgabe von Getränken, Speisen oder Medikamenten Hilfe zu leisten, die über den Service für andere Fluggäste hinausgeht)
Benötigt eine Person mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Hilfe, um diese spezifischen Aufgaben zu erfüllen (z. B. Benutzung der Toilette, Verabreichung von Speisen oder Medikamenten), so muss sie in der Regel mit einer Begleitperson reisen, die für die Pflege und Sicherheit der Person sorgt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline über die konkreten Angebote und informieren Sie diese über Ihr besonderes Hilfebedürfnis.
Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen, und es gibt große Unterschiede zwischen medizinischem Sauerstoff und Sauerstoff für Freizeit/technische Zwecke.
- Medizinisch notwendige Sauerstoffgeräte dürfen in vielen Fällen mitgeführt oder an Bord genutzt werden, wenn sie den Sicherheitsvorgaben der Airline entsprechen.
- Eigene Sauerstoffflaschen mit komprimiertem oder flüssigem Sauerstoff sind in der Regel nicht erlaubt, da sie als Gefahrgut gelten.
- Erlaubt sind meist nur tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs), die Luft filtern und keinen Sauerstoff in Druckbehältern speichern.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Airline, oft muss die Mitnahme vor Sauerstoff zeitig angemeldet werden.
Wenn Sie mit Ihrer Mobilitätshilfe reisen, muss diese mit den Abmessungen der Frachttür des Flugzeugs kompatibel sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline und geben Sie dafür die Maße an. Diese kann Ihnen Auskunft erteilen, ob Sie Ihren Rollstuhl mitnehmen dürfen oder nicht.
Hier wird auch unterschieden, ob es sich um einen manuell betriebenen oder um einen batteriebetriebenen Rollstuhl handelt.
Die Datenschutzhinweise für diesen Service finden Sie hier.
 
            
        
    
    
    
 
            
        
    
    
    
 
            
        
    
    
    
 
            
        
    
    
    
 
            
        
    
    
    
 
             
     
             
     
             
    