Die folgenden Qualitätsstandards gelten gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/2006 für alle vorangemeldeten Fluggäste, die bei Abflug oder Ankunft auf dem Flughafen Berlin Brandenburg Unterstützung benötigen. Eine Voranmeldung von mindestens 48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit bei der betreffenden Luftverkehrsgesellschaft oder dem Reisebüro wird empfohlen. Nur unter dieser Voraussetzung kann die gewünschte Hilfeleistung rechtzeitig erbracht werden.
Bei Ankunft am Flughafen Berlin Brandenburg, sobald sich der mobilitätseingeschränkte Passagier an einem der Pick-Up-Points gemeldet hat, sollte die Hilfeleistung innerhalb folgender Wartezeiten verfügbar sein:
Bei Ankunft am Flughafen Berlin Brandenburg, sollte die Hilfeleistung innerhalb folgender Wartezeiten nach dem Erreichen der Parkposition an der Flugzeugtür verfügbar sein:
Fluggäste, die sich im Vorfeld ihrer Reise nicht korrekt bei ihrer Luftverkehrsgesellschaft oder dem Reisebüro vorangemeldet haben, erhalten bei kurzfristiger Anmeldung ebenfalls die gewünschte Unterstützung, müssen jedoch mit längeren Wartezeiten bis zur Betreuungsaufnahme rechnen.
Bei Abflug und Ankunft am Flughafen Berlin Brandenburg, sollte die Hilfeleistung innerhalb folgender Wartezeiten am Pick-Up-Point oder an der Flugzeugtür verfügbar sein:
Umsteigende Fluggäste gelten als eine Kombination aus ankommendem und abfliegendem Passagier und werden gemäß ihrer Anmeldung betreut.