Mit Kindern ferne Länder und fremde Kulturen entdecken, kann sehr interessant und aufregend sein. Ob in südlichen Ländern am Strand planschen oder in nördlichen Gefilden Polarlichter beobachten, im Meer bunte Fische entdecken oder auf Märkten exotische Speisen ausprobieren: Viele spannende Urlaubsziele sind vom Flughafen Berlin Brandenburg aus per Direktflug zu erreichen. Wer sich vorab über sein Reiseziel umfassend informiert, die Flugreise gut plant und den Kindern erklärt, was sie beim Fliegen erwartet, kann ganz entspannt an Bord gehen. Mit einer positiven Einstellung und vor allem Ruhe und Gelassenheit unterstützen Sie Ihre mitreisenden Kinder am allerbesten. Wir haben die wichtigsten Tipps rund um den Aufenthalt am Flughafen BER und das Fliegen mit Kindern zusammengestellt.
Jedes Kind benötigt ab der Geburt einen eigenen Reisepass zum Fliegen ins Ausland. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass genutzt werden. Es gilt, rechtzeitig vor Abflug die Gültigkeit der Dokumente zu prüfen. Kinderreisepässe, die seit dem 1. Januar 2021 neu ausgestellt werden, sind nur ein Jahr gültig. Eventuell sind zudem Visa und Impfungen für die Einreise notwendig.
Vermeiden Sie sehr zeitige und sehr späte Abflüge. Auf der Langstrecke sind bei kleineren Kindern Nachtflüge zu empfehlen. Kinder bis zu zwei Jahren können auf mit einem Extragurt auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen. Auf der Langstrecke bieten einige Airlines mit vorheriger Reservierung Babybetten an. Ab dem zweiten Geburtstag fliegen Kinder für den Kindertarif auf dem eigenen Sitz.
Sparen Sie Zeit und checken Sie vorab online bei Ihrer Airline ein. So können Sie in Ruhe Ihre gewünschten Sitzplätze auswählen. Am Flughafen müssen Sie dann nur noch Ihr Gepäck aufgeben und die Sicherheitskontrolle passieren. Für die Sicherheitskontrolle können Sie entweder vorab kostenlos ein Zeitfenster buchen. Alternativ können Sie auch die BER Family Lane nutzen.
Allgemeine Informationen zum Check-in
Kinderwagen und Buggys, die zusammengeklappt die Höhe von 25 cm überschreiten, müssen an den Sperrgepäckschaltern in den Terminals eingecheckt werden. An 21 Stationen in den Terminals 1 und 2 können Sie kostenlos einen Buggy (solange der Vorrat reicht) ausleihen. Sie können mit dem Leihgerät die Sicherheitskontrolle passieren. Geben sie ihn bitte an einer anderen Station wieder zurück. Kleinere Kinderwagen wie eine Reisebuggy können meist direkt bis zum Flugzeug mitgenommen werden.
Bei den meisten Airlines darf man beim Flug mit Kind ein zusätzliches Handgepäckstück mitnehmen. Praktisch für den Flug sind das Lieblingskuscheltier, Spielzeug und Snacks. Babynahrung und Medizin sind im Handgepäck erlaubt und werden an der Sicherheitskontrolle geprüft. Ansonsten sind nur Flüssigkeiten gestattet, die jeweils die Menge von 100 ml und insgesamt die Menge von 1 Liter nicht überschreiten. Reisende müssen Flüssigkeiten vorschriftsgemäß in einen durchsichtigen und wiederverschließbaren 1 Liter Beutel verpacken.
Nachdem Sie Check-In, Gepäckaufgabe und Sicherheitskontrolle passiert haben, können Sie mit Ihren Kleinen die Flughafenwelt entdecken und die Flugzeuge auf dem Vorfeld beobachten. In der Kids' Corner im Terminal 1 können sich die Kinder austoben. Wer sich vor Abflug noch etwas stärken oder mit Reisebedarf möchte: In beiden Terminals finden Sie eine gute Auswahl an Cafés, Restaurants und Shops.
Einige Airlines bieten Priority Boarding für Familien an. Da gilt es abzuwägen, ob der frühe Einstieg sinnvoll ist. Gute Beschäftigung ist das A und O an Bord. Manche Airlines teilen kleine Tüten mit Spielzeug aus. Auf Langstreckenflügen gibt es ein Entertainment-Programm für Kinder. Wegen des Ohrendrucks sollten Kinder beim Starten und Landen z.B. Kaugummis kauen. Babys können gestillt werden.
Das Gepäck beim Reisen mit Kleinkindern ist meist umfangreich. Babynahrung, Plüschtiere und kleinere Spielzeuge sind wichtige Bestandteile des Handgepäcks und müssen ebenfalls durch die Sicherheitskontrolle. Das braucht manchmal etwas mehr Zeit und ist erklärungsbedürftig.
Um das Reisen mit kleinen Kindern möglichst reibungslos und stressfrei zu gestalten, gibt es die BER Family Lane, einen eigenen Zugang zur Sicherheitskontrolle für Familien mit Kindern bis zum 5. Lebensjahr.
Der Zugang befindet sich an den Sicherheitskontrollen 1 und 5 und ist ausgeschildert. Grundsätzlich gilt, dass Sie jede Sicherheitskontrolle, egal ob in Terminal 1 oder 2, nutzen können. Von jeder Kontrollstelle sind sämtliche Abfluggates erreichbar. Die Anzeige zu den Füllständen der Sicherheitskontrollen finden Sie auf unserer Website, in der App oder an den Monitoren vor Ort. Was darf ins Handgepäck, was nicht? Wie können alle Reisenden dazu beitragen, dass es an den Sicherheitskontrollen schneller geht? Diese und weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Neben den Eltern und dem Kleinkind bis zum 5. Lebensjahr dürfen minderjährige Geschwister sowie maximal eine weitere Person das Angebot nutzen. Alle anderen Personen nutzen bitte die anderen Zugänge zur Sicherheitskontrolle.
Die einzelnen Fluggesellschaften haben unterschiedliche Regelungen, ab welchem Alter Kinder allein reisen dürfen. Bei den meisten Airlines können Kinder ab zwölf Jahren ohne Begleitung fliegen. Fünf- bis Elfjährige dürfen nur dann alleine reisen, wenn sie den kostenpflichtigen Betreuungsdienst der jeweiligen Airline in Anspruch nehmen. Auf Wunsch der Eltern oder des Kindes ist eine solche Betreuung bei einigen Airlines auch noch bis zum 17. Lebensjahr möglich (z.B. Lufthansa). Eine Begleitbetreuung für Kinder bieten allerdings nicht alle Fluggesellschaften, darunter viele Low-Cost-Airlines, an. Gibt es keine Betreuung, dürfen Kinder tatsächlich meist erst ab 16 Jahren (z.B. easyJet, Ryanair) allein ins Flugzeug steigen.
Bei einigen Airlines ist die Buchung eines Tickets für alleinreisende Kinder nicht online möglich. Die Buchung kann dann entweder über das Reisebüro oder das Service Center der Airline bzw. am Ticketschalter erfolgen. Vor Abflug müssen Sie Ihr Kind selbst einchecken.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Airline über den Betreuungsservice, da es auch hier unterschiedliche Regelungen gibt. Grundsätzlich ist der Betreuungsdienst vor dem Start, während des Fluges und nach der Landung für die Kinder zuständig. Vor dem Abflug erfolgt die Übergabe Ihres Kindes an die Airline meist schon vor der Sicherheitskontrolle.
Kinder, die am BER in ein anderes Flugzeug umsteigen, werden vom Flugzeug abgeholt und bis zum Weiterflug von der Fluggesellschaft betreut.
Nach der Ankunft werden alleinreisende Kinder von der Crew an Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Flughafens vor Ort übergeben, die sie schließlich zu ihren Abholern begleiten. Die Abholer müssen ihre Identität mit dem Ausweis nachweisen.
Diese Dokumente sollten alleinreisende Kinder während der Flugreise bei sich tragen – am besten gut in einem Brustbeutel verpackt:
Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Führen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung mit, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Diese Daten müssen enthalten sein: Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes, der Reisezweck und das Reiseziel, die Dauer der Reise und die Begleitpersonen mit den Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten.
Packen Sie das Reise- und das Handgepäck am besten gemeinsam mit Ihrem Kind. Das Handgepäck sollte von dem Kind selbst getragen werden können. Wichtig ist die Einhaltung der von der Airline vorgegebenen Maße. Bitte packen Sie ins Handgepäck warme Kleidung (wenn es im Flieger kühl wird), Snacks, etwas Taschengeld, ein vertrautes Spielzeug und gegebenenfalls das Handy oder Tablet Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, ist es ratsam, neben den Medikamenten auch eine ärztliche Bescheinigung für die Einnahme mitzugeben.
In einer normal verlaufenden Schwangerschaft stellt Fliegen kein erhöhtes gesundheitliches Risiko dar. Wenn Sie sich rundum wohl fühlen und gesund sind, steht dem Fliegen nichts im Wege. Halten Sie jedoch vor Antritt der Flugreise Rücksprache mit Ihrem Gynäkologen.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Airline über die unterschiedlichen Beförderungsbedingungen für Schwangere. Die meisten Airlines befördern Schwangere bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (SSW). Das gilt auch für den Rückflug. Ab der 28. SSW sollten Sie ein ärztliches Attest für die Flugtauglichkeit mitführen. Vergessen Sie bitte Ihren Mutterpass nicht, der als Nachweis für Ihr Schwangerschaftsstadium dient.
Für Schwangere mit Herz-Kreislauf-Beschwerden, Blutarmut, Flugangst und Neigungen zu Früh- und Fehlgeburten besteht ein höheres gesundheitliches Risiko und damit Einschränkungen beim Fliegen. Ärztliche Beratung ist in diesen Fällen ganz besonders wichtig. Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bei den meisten Airlines nur bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich.
Viele Ärzte raten davon ab, in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu fliegen, also in der Zeit in der sich der Embryo einnistet und noch recht sensibel ist. Letztendlich ist es aber die Schwangere selbst, die eine „Bauchentscheidung“ treffen muss, ob sie in dieser Zeit fliegen möchte. Das zweite Trimester empfinden werdende Mütter oft als die angenehmste Zeit der Schwangerschaft. Die Wochen der Übelkeit sind vorbei und der Bauch hat eine überschaubare Größe. Also: Eine gute Zeit zum Fliegen.
Je kürzer die Flugzeit, desto besser. So vermeiden Sie langes Sitzen und eine damit verbundene Thrombosegefahr. Viele Ziele in Europa liegen nur ein bis zwei Flugstunden von Berlin entfernt. Sollten Sie doch weiter weg fliegen, sind Kompressionsstrümpfe gegen ein erhöhtes Thromboserisiko zu empfehlen.
Beachten Sie außerdem die Einreisebestimmungen des Ziellandes und die ärztliche Versorgung vor Ort. Manche Länder lassen werdende Mütter ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat nicht mehr einreisen.
Sicher kennen Sie die plötzlichen Hungerattacken während der Schwangerschaft. Packen Sie sich Snacks wie Trockenfrüchte, Nüsse und Obst ein. Planen Sie unvorhersehbare Wartezeiten durch verspätete Abflüge oder Landungen ein. Ins Handgepäck gehören außerdem der Mutterpass und eventuell benötigte Medikamente. Bitte beachten Sie, dass nur Flüssigkeiten bis zu max. 100 ml in einem verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel mitgenommen werden dürfen.
Sparen Sie Zeit und checken Sie vorab online bei Ihrer Airline ein. So können Sie in Ruhe Ihre Sitzplätze auswählen. Reservieren Sie sich einen Sitz in der ersten Reihe oder am Gang. Bitte informieren Sie sich über die Check-in- und Boarding-Zeiten bei Ihrer Fluggesellschaft. Bitte gehen Sie unmittelbar nach dem Check-in zur Sicherheitskontrolle. Bei einigen Airlines können Sie bei zeitigen Abflügen bereits am Vorabend Ihr Gepäck einchecken. Tragen Sie am Reisetag bequeme Kleidung und eventuell auch Stützstrümpfe gegen Thrombose.
Trinken Sie ausreichend Wasser, ungesüßten Tee oder Fruchtschorlen. Stehen Sie während des Fluges immer mal wieder auf, um ein paar Schritte zu gehen. Verstauen Sie Ihr Handgepäck in der Gepäckablage. So haben Sie genügend Beinfreiheit. Legen Sie den Gurt unterhalb Ihres Bauches an.
Konsultieren Sie vor Ihrer geplanten Flugreise Ihren Frauenarzt. Gibt er grünes Licht, können Sie entspannt in den Urlaub fliegen!