Pass- und Ausweiskontrolle

Unbedingt mitnehmen

Vergessen Sie Ihre Ausweisdokumente nicht zu Hause

Informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt, abhängig vom Reiseziel, über die benötigten Ausweisdokumente. Unter Umständen reicht der Personalausweis nicht aus und Sie benötigen weitere Dokumente. 

Innerhalb des Schengen-Raumes werden in der Regel keine Pass- und Ausweiskontrollen durchgeführt. Ausnahmeregelungen können die Mitgliedsstaaten des Abkommens jederzeit verhängen, etwa bei einer Bedrohungslage. 

Gegenwärtig umfasst der Schengen-Raum 26 europäische Staaten, davon gehören 22 zur Europäischen Union. Welche Staaten dem Schengen-Raum angehören, darüber informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes. Dokumente zur Feststellung der Identität müssen Sie jedoch stets mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.

Welche Länder sind Mitglied des Schengen-Raumes?

Passkontrolle:
Kommen Sie aus dem außereuropäischen Ausland oder aus Non-Schengen-Ländern am BER an oder reisen in diese Länder aus, werden Ihre Reisepapiere an den Ein- bzw. Ausreiseschaltern der Bundespolizei kontrolliert. Bitte halten Sie Ihre gültigen Reisedokumente bereit. Nutzen Sie auch die easyPass-Kontrollen.

Für die Flughäfen in Deutschland gilt, dass zur Beschleunigung der Abfertigung getrennte Schalter für Reisende aus EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz und Reisende aus Staaten des Non-Schengen-Raumes eingerichtet sind.

Bitte prüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise, ob Ihre Reisepapiere noch gültig sind. Der Pass oder Personalausweis sollte mindestens für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gültig sein, manche Länder haben weitergehende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich über die im Zielland geltenden Bestimmungen und die Sicherheitslage.

Informationen zu Ihrem Zielland

Für manche Länder benötigen Sie neben einem gültigen Reisedokument (je nach Destination: Reisepass oder Personalausweis) außerdem ein Einreisevisum. Falls Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Schengen-Landes besitzen, sollten Sie auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raumes prüfen, ob Sie für Ihre Zieldestination ein Visum benötigen.

Für die Ausstellung eines Visums ist die konsularische oder diplomatische Vertretung des Ziellandes zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie als Fluggast für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind und Ihnen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Flug verweigert werden kann.

Falls Ihnen Ihr Reisepass abhandengekommen ist oder Sie ihn vergessen haben, können Sie sich an die Bundespolizei am Flughafen wenden.

Zur Bundespolizei

Informationen zum deutschen Reisepass

EasyPass: Die automatisierte Passkontrolle

Nutzen Sie EasyPass, um schnell und einfach durch die Passkontrolle zu kommen.

Scannen Sie Ihr elektronisches Reisedokument, schauen Sie in die Kamera – und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert. Das automatisierte Grenzkontrollsystem ist sicher, einfach zu handhaben und macht den Grenzübertritt noch schneller. Das System ist ein kostenfreies und freiwilliges Zusatzangebot zur herkömmlichen Grenzkontrolle. 

Voraussetzung für easyPass ist ein elektronischer Reisepass der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. Zudem müssen Reisende mindestens 12 Jahre alt sein. Deutsche Staatsangehörige haben die Möglichkeit, das automatisierte Grenzkontrollsystem mit dem neuen deutschen Personalausweis zu nutzen.  Zusätzlich können Drittstaatsangehörige (nach erfolgreicher Registrierung in EasyPASS-RTP) aus den USA, der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China sowie der Republik Korea das System nutzen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Service Point der Bundespolizei im Terminal 1.

Wie es funktioniert erfahren Sie im Video (YouTube).

Mehr Informationen auf EasyPASS.de

Antworten auf häufige Fragen

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für Passagiere und Gepäck

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Welchen Prozess durchläuft Ihr aufgegebenes Gepäck?

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Was sollten Sie über die Zollkontrolle wissen?