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Pass- und Ausweiskontrolle

Vergessen Sie Ihre Ausweisdokumente nicht zu Hause

Informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt, abhängig vom Reiseziel, über die benötigten Ausweisdokumente. Unter Umständen reicht der Personalausweis nicht aus und Sie benötigen weitere Dokumente. 

Innerhalb des Schengen-Raumes werden in der Regel keine Pass- und Ausweiskontrollen durchgeführt. Ausnahmeregelungen können die Mitgliedsstaaten des Abkommens jederzeit verhängen, etwa bei einer Bedrohungslage. 

Gegenwärtig umfasst der Schengen-Raum 26 europäische Staaten, davon gehören 22 zur Europäischen Union. Welche Staaten dem Schengen-Raum angehören, darüber informieren Sie sich bitte auf der Website des Auswärtigen Amtes. Dokumente zur Feststellung der Identität müssen Sie jedoch stets mitführen und auf Verlangen vorzeigen können.

Welche Länder sind Mitglied des Schengen-Raumes?

Kommen Sie aus dem außereuropäischen Ausland oder aus Non-Schengen-Ländern am BER an oder reisen in diese Länder aus, werden Ihre Reisepapiere an den Ein- bzw. Ausreiseschaltern der Bundespolizei kontrolliert. Bitte halten Sie Ihre gültigen Reisedokumente bereit. Nutzen Sie auch die easyPass-Kontrollen.

Reisende aus Drittstaaten beachten bitte das Einreise-/Ausreisesystem EES. Mehr erfahren

Für die Flughäfen in Deutschland gilt, dass zur Beschleunigung der Abfertigung getrennte Schalter für Reisende aus EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz und Reisende aus Staaten des Non-Schengen-Raumes eingerichtet sind.

Bitte prüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise, ob Ihre Reisepapiere noch gültig sind. Der Pass oder Personalausweis sollte mindestens für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gültig sein, manche Länder haben weitergehende Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich über die im Zielland geltenden Bestimmungen und die Sicherheitslage.

Informationen zu Ihrem Zielland

Für manche Länder benötigen Sie neben einem gültigen Reisedokument (je nach Destination: Reisepass oder Personalausweis) außerdem ein Einreisevisum. Falls Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Schengen-Landes besitzen, sollten Sie auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raumes prüfen, ob Sie für Ihre Zieldestination ein Visum benötigen.

Für die Ausstellung eines Visums ist die konsularische oder diplomatische Vertretung des Ziellandes zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie als Fluggast für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind und Ihnen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Flug verweigert werden kann.

Falls Ihnen Ihr Reisepass abhandengekommen ist oder Sie ihn vergessen haben, können Sie sich an die Bundespolizei am Flughafen wenden.

Zur Bundespolizei

Informationen zum deutschen Reisepass

Elektronische Reisegenehmigung

Für die Einreise in zahlreiche Staaten benötigen Reisende vor Reiseantritt eine elektronische Reisegenehmigung. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig online und bewahren Sie die Bestätigung auf, da Fluggesellschaften die Einreiseberechtigung bereits beim Check-in überprüfen.

Beispiele für elektronische Reisegenehmigungen sind:

Darüber hinaus gibt es weitere Staaten, für die vorab elektronische Reisegenehmigungen erforderlich sind. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amtes über die notwendigen Reisedokumente für Ihr Reiseland.

 

Schneller durch die Grenzkontrolle

mit EasyPASS & EasyPASS

Zahlreiche easyPass Automaten nebeneinander. Darüber Schilder, die anzeigen, wer die Automaten nutzen darf.

Nutzen Sie EasyPass, um schnell und einfach durch die Passkontrolle zu kommen.

Scannen Sie Ihr elektronisches Reisedokument, schauen Sie in die Kamera – und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert. Das automatisierte System ist sicher, einfach zu handhaben und macht den Grenzübertritt noch schneller. Es ist ein kostenfreies und freiwilliges Zusatzangebot zur herkömmlichen Grenzkontrolle.

  • Deutlich kürzere Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise
  • Automatisierte, schnelle Abfertigung statt manueller Kontrolle
  • Nutzbar an vielen deutschen Flughäfen (u. a. Berlin Brandenburg, Frankfurt, München, Düsseldorf)
  • Vereinfachte Einreisekontrolle auch für Drittstaatsangehörige nach Registrierung für EasyPASS-RTP

  • Reisende ab 12 Jahren mit biometrischem Reisepass aus EU/EWR/Schweiz
  • Deutsche Staatsangehörige ab 12 Jahren mit Personalausweis
  • Reisende ab 12 Jahren aus USA, Großbritannien, Hongkong, Korea oder Taiwan – mit EasyPASS-RTP-Registrierung
  • Reisende aller Staaten ab 12 Jahren mit deutschem Aufenthaltstitel

Wenn Sie aus Staatsangehöriger aus den USA, Großbritannien, Hongkong, Korea oder Taiwan sind, ist die Registrierung für EasyPASS-RTP Ihr Schlüssel zur schnellen Abfertigung:

  • Registrierung einfach vor Ort am Service Point der Bundespolizei im Terminal 1
  • Danach direkte Nutzung von EasyPASS – sofort schneller durch die Kontrolle
  • Gültigkeit zunächst bis zu 1 Jahr, anschließend unkompliziert verlängerbar

Unser Tipp

Registrieren Sie sich direkt nach Ihrer Ankunft am BER (nach der regulären Grenzkontrolle und Abholung Ihrer Koffer gehen Sie zum Service Point der Bundespolizei im Terminal 1). So nutzen Sie EasyPASS bereits bei Ihrer nächsten Ausreise – und sparen spürbar Zeit.  

Alle Informationen zum EasyPASS-RTP sowie ergänzende Hinweise zur Teilnahmedauer in Fällen, in denen Ihr Reisedokument/Visum/Aufenthaltstitel weniger als ein Jahr gültig ist, finden Sie auf EasyPASS.de

Wie es funktioniert erfahren Sie im Video (YouTube).

Antworten auf häufige Fragen

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Welchen Prozess durchläuft Ihr aufgegebenes Gepäck?

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Was sollten Sie über die Zollkontrolle wissen?