Für Ihre Sicherheit
wird das Aufgabegepäck kontrolliert
Bevor Ihr Aufgabegepäck ins Flugzeug verladen werden darf, muss es ebenfalls kontrolliert werden. Dies geschieht automatisch nachdem Sie eingecheckt haben. In Einzelfällen kann Ihr Gepäck ohne Ihre Anwesenheit geöffnet werden. Sollten Sie Ihr Gepäck abgeschlossen haben und es muss geöffnet werden, haften weder Zoll, Bundespolizei, Airline noch Flughafengesellschaft für entstehende Schäden.