Im Terminal T1 mit Blick auf das Rollfeld
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Gepäck

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Beim Kofferpacken gibt es einiges zu bedenken. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Beginn Ihrer Reise. 

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Die häufigsten Fragen zum Gepäck

Das hängt von Ihrer Fluggesellschaft ab. Die Airlines legen die Bestimmungen zu den Freigepäckmengen unterschiedlich fest. Bitte informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Als Groß- und Sondergepäck gelten Gegenstände und Gepäck größer als 100 cm x 75 cm x 45 cm.

Außerdem gelten Gegenstände und Gepäckstücke, die schwerer als 32 kg sind, als Groß- und Sondergepäck. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen, Anmeldepflichten und Gebühren für die Beförderung von Groß- und Sondergepäck.

Generell gehören dazu:

  • Fahrräder
  • Golftaschen
  • Rollstühle
  • Skier
  • Sonnenschirme
  • Sportwaffen
  • Surfbretter
  • Tauchgepäck/Tauchrucksäcke
  • zur Beförderung angemeldete Tiere in Transportboxen

Großgepäckschalter finden Sie in allen Check-in-Bereichen.

Für beschädigte oder vermisste Gepäckstücke ist Ihre Fluggesellschaft bzw. das von ihr beauftragte Abfertigungsunternehmen zuständig. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Airline.

Bitte tragen Sie Ihre Wertsachen stets am Körper oder im Handgepäck. Fluggesellschaften haften für aufgegebenes Gepäck nur beschränkt. Empfehlenswert ist daher eine zusätzliche Versicherung. Die Haftungsbedingungen sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Details dazu finden Sie hier.

Die Gepäckaufbewahrung befindet sich im Terminal 1 auf der Ebene U1 (öffentlicher Bereich).

Die meisten Fluggesellschaften lassen beim Handgepäck Maße bis 55 cm x 40 cm x 20 cm zu. Allerdings weichen die Bestimmungen bei manchen Airlines davon ab – wie auch die Bestimmungen über die maximale Zahl der erlaubten Handgepäckstücke. Bitte informieren Sie sich daher vor Reiseantritt direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Nach der Aufgabe durchläuft Ihr Gepäck eine mehrstufige Reisegepäckkontrolle. Es kann vorkommen, dass Ihr Aufgabegepäck ohne Ihr Beisein geöffnet wird und unter Umständen nicht beförderungsfähige Gegenstände entnommen werden. In diesem Fall wird dem Gepäckstück ein Papierdokument mit detaillierten Informationen beigelegt.

Wenn Sie am BER gelandet sind und das Flugzeug verlassen haben, folgen Sie bitte der Ausschilderung vor Ort zu den Gepäckrückgabebereichen. Hier finden Sie Monitore, auf denen ausgegeben wird, auf welchem Band Sie Ihr Gepäckstück abholen können. 

Jeder Fluggast darf nur ein Gasfeuerzeug ins Flugzeug mitnehmen. Das Feuerzeug muss am Körper befördert werden. Der Transport im Hand- oder Reisegepäck ist verboten. Die Mitnahme von Benzinfeuerzeugen ist generell nicht gestattet, es sei denn Docht und Benzin wurden zuvor entfernt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck andernfalls bei notwendigen Nachkontrollen geöffnet werden kann.

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