Fragen und Antworten
Das hängt von Ihrer Fluggesellschaft ab. Die Airlines legen die Bestimmungen zu den Freigepäckmengen unterschiedlich fest. Bitte informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Als Groß- und Sondergepäck gelten Gegenstände und Gepäck größer als 100 cm x 75 cm x 45 cm.
Außerdem gelten Gegenstände und Gepäckstücke, die schwerer als 32 kg sind, als Groß- und Sondergepäck. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bestimmungen, Anmeldepflichten und Gebühren für die Beförderung von Groß- und Sondergepäck.
Generell gehören dazu:
- Fahrräder
- Golftaschen
- Rollstühle
- Skier
- Sonnenschirme
- Sportwaffen
- Surfbretter
- Tauchgepäck/Tauchrucksäcke
- zur Beförderung angemeldete Tiere in Transportboxen
Großgepäckschalter finden Sie in allen Check-in-Bereichen.
Für beschädigte oder vermisste Gepäckstücke ist Ihre Fluggesellschaft bzw. das von ihr beauftragte Abfertigungsunternehmen zuständig. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Airline.
Bitte tragen Sie Ihre Wertsachen stets am Körper oder im Handgepäck. Fluggesellschaften haften für aufgegebenes Gepäck nur beschränkt. Empfehlenswert ist daher eine zusätzliche Versicherung. Die Haftungsbedingungen sind im Montrealer Übereinkommen geregelt. Details dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Union.
Die meisten Fluggesellschaften lassen beim Handgepäck Maße bis 55 cm x 40 cm x 20 cm zu. Allerdings weichen die Bestimmungen bei manchen Airlines davon ab – wie auch die Bestimmungen über die maximale Zahl der erlaubten Handgepäckstücke. Bitte informieren Sie sich daher vor Reiseantritt direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
- Die Mitarbeitenden beim Boarding können im Auftrag der Airline beim Einstieg kontrollieren, ob die Maße und das Gewicht Ihres Handgepäcks den Vorschriften der jeweiligen Airline entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Airline.
- Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie die zulässige Höchstgrenze des Gepäcks eingehalten haben, können die Mitarbeitenden Sie beim Boarding auffordern, Ihr Handgepäck abzugeben. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, wie zum Beispiel der begrenzte Stauraum an Bord, stark ausgelastete Flüge oder das Sicherstellen eines schnellen Einstiegs und somit eines pünktlichen Abfluges. In diesen Fällen werden Sie gebeten, Wertsachen, Medikamente sowie batteriebetriebene Geräte aus dem Gepäck und mit in die Kabine zu nehmen. Die jeweils gültigen Regeln sind vor Ort angezeigt. Sie werden von den Mitarbeitenden vor Ort unterstützt. Sie erhalten das Handgepäck nach der Landung über die Gepäckausgabe wieder ausgehändigt.
Nach der Aufgabe durchläuft Ihr Gepäck eine mehrstufige Reisegepäckkontrolle. Es kann vorkommen, dass Ihr Aufgabegepäck ohne Ihr Beisein geöffnet wird und unter Umständen nicht beförderungsfähige Gegenstände entnommen werden. In diesem Fall wird dem Gepäckstück ein Papierdokument mit detaillierten Informationen beigelegt.
Wenn Sie am BER gelandet sind und das Flugzeug verlassen haben, folgen Sie bitte der Ausschilderung vor Ort zu den Gepäckrückgabebereichen. Hier finden Sie Monitore, auf denen ausgegeben wird, auf welchem Band Sie Ihr Gepäckstück abholen können.
Sie dürfen pro Passagier nur ein handelsübliches Feuerzeug mitführen. Dieses bitte neben dem Handgepäck separat in die Kontrollwanne legen. Im Aufgabegepäck ist kein Feuerzeug erlaubt.
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