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Europäisches Entry/Exit System (EES)

Aktuell kann es noch zu Wartezeiten und Verspätungen kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Airline. Nutzen Sie Online-Check-in, Self-Service und Fast Bag Drop.
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Am 12. Oktober 2025 startet in Deutschland die schrittweise Einführung des neuen EU-Einreiseverfahrens EES. Pilotstandort ist der Flughafen Düsseldorf. 

Hinweis zum Start von EES am Flughafen Berlin Brandenburg

  • Am Flughafen Berlin Brandenburg soll EES ab dem 2. Dezember 2025 sukzessive eingeführt  werden. 
  • Ab Januar 2026 können ankommende Reisende an den der Grenzkontrolle vorgelagerten Automaten Registrierungsschritte durchführen. 
  • Die Einführung soll in Deutschland bis 10. April 2026 abgeschlossen sein. 

Wen betrifft EES?

  • Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern mit einem Kurzaufenthalt in der Europäischen Union (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) müssen das neue Ein- und Ausreiseverfahren durchlaufen.
  • Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). 
  • Für EU-Bürger und Menschen mit einem deutschen Aufenthaltstitel ändert sich nichts

 

Was ändert sich?

  • Statt Stempel im Pass werden Ein- und Ausreisen künftig digital erfasst. Gespeichert werden unter anderem Personendaten, ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke.
  • Die Erfassung erfolgt ab 2. Dezember 2025 zunächst am Grenzkontrollschalter. Ab vsl. Januar werden Self-Service-Kioske zur Verfügung stehen.

 

Weitere Informationen

Bundespolizei

Europäische Union

Film mit hilfreichen Informationen (YouTube)

Schauen Sie auch gerne in die FAQs. 

Die drei Schritte der EES-Registrierung

Verfügbar am BER am Januar 2026. Vorher erfolgt die Registrierung ausschließlich am Grenzkontrollschalter durch Beamte der Bundespolizei.

  1. Bitte entfernen Sie alle Accessoires, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  2. Bitte halten Sie Ihren Reisepass bereit und nehmen Sie ihn aus der Hülle.
Automenten vor Fensterscheiben. Im Hintergrund das Vorfeld.

1. Pass scannen

Legen Sie Ihren Reisepass auf der linken Seite des Self-Service Kiosks auf, um Ihre Daten zu scannen. 

Automenten vor Fensterscheiben. Im Hintergrund das Vorfeld.

2. Gesicht erfassen

Der Bildschirm führt Sie durch die Erfassung des Gesichtsbildes.

Automenten vor Fensterscheiben. Im Hintergrund das Vorfeld.

3. Fingerabdrücke scannen

Die Fingerabdrücke der rechten Hand (ohne Daumen) werden auf der rechten Seite des Geräts gescannt.

Fragen und Antworten

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.

  • Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern mit einem Kurzaufenthalt in der Europäischen Union (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) müssen das neue Ein- und Ausreiseverfahren durchlaufen.
  • Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). 
  • Für EU-Bürger und Menschen mit einem deutschen Aufenthaltstitel ändert sich nichts.

Selbstbedienungssysteme sind automatisierte Kioske, die sich vor der Grenzkontrolle befinden. Sie ermöglichen es Reisenden, ihre Pässe zu scannen, die erforderlichen Reiseinformationen anzugeben und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zu registrieren.

Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, oder für Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden.

Wenn Sie am Flughafen Berlin Brandenburg in die Europäische Union einreisen, stehen Ihnen Self-Service Systeme zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese zur Vorregistrierung Ihrer Daten, indem Sie Ihren Reisepass scannen und Ihre biometrischen Daten erfassen. 

Nachdem Sie diesen Schritt abgeschlossen haben, begeben Sie sich zum Grenzkontrollschalter, um den regulären Einreiseprozess durchzuführen. Grenzbeamte werden Ihre Registrierung überprüfen und die formelle Einreisekontrolle durchführen.

Wenn Sie die EU verlassen, stehen Ihnen keine Self-Service Systeme zur Verfügung. Bitte gehen Sie direkt zur Grenzkontrollstelle.

Piktogramm für einen biometrischen Reisepass in weiß auf blauem Grund

Um sich am Self-Service System registrieren zu können, benötigen Sie einen biometrischen Reisepass, der einen Chip enthält, in dem Ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert sind. Sie erkennen einen biometrischen Reisepass am nebenstehenden Symbol.

Das EES erfasst die folgenden Informationen:

  • personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit;
  • Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments
  • biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen)
  • Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts

Nein, wenn Ihre biometrischen Daten bereits während einer früheren Reise registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin automatisch vom EES aufgezeichnet.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern (ab 12 Jahren) bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken behilflich sein. Kinder unter 12 Jahren werden bei der manuellen Grenzkontrolle registriert. 

Sie können Piercings und Brille während der Registrierung aufbehalten, solange Ihr Gesicht gut sichtbar bleibt. Wenn das System kein klares Bild aufnehmen kann, kann es sein, dass das Grenzpersonal Sie auffordert, bestimmte Gegenstände vorübergehend zu entfernen.

Wenn Sie sich weigern, biometrische Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht abgeschlossen werden, und Ihnen kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die Bereitstellung dieser Daten ist für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen, gesetzlich vorgeschrieben.

Der BER bietet bei der Einreise digitale Selbstbedienungskioske an, an denen Reisende ihren Reisepass scannen und ihre biometrischen Daten registrieren können. Diese Systeme können nur verwendet werden, wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind.

Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.

Wenn Ihre biometrische Registrierung am Self-Service System fehlschlägt, begeben Sie sich bitte zu einer manuellen Grenzkontrolle. Dort wird Ihre Registrierung von Grenzbeamten abgeschlossen.

Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien.

Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.

Sie finden die Self-Service Systeme jeweils in der Nähe der Grenzkontrollpunkte. Bitte beachten Sie die Beschilderung.

  • Reisende ohne biometrischen Pass
  • Kinder unter 12 Jahren
  • Reisende mit Beeinträchtigungen

Ihre Daten werden direkt am Grenzkontrollschalter erfasst.

Für das Europäische Entry/Exit System (EES), das am 12. Oktober 2025 in Kraft tritt, ist keine vorherige Registrierung erforderlich. Die Erfassung erfolgt direkt an den Grenzkontrollschaltern und ab Januar 2026 auch an den Self-Service-Automaten.

Das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) soll voraussichtlich Ende 2026 in Betrieb gehen. Dann müssen visumfreie Reisende vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung beantragen, die eine Sicherheitsprüfung beinhaltet. Diese Registrierung wird verpflichtend sein und vor der Einreise erfolgen müssen.