Passagiere, die ein spezielles Taxi benötigen, z.B. ein behindertengerechtes Taxi, eines mit Kindersitz oder ein Großraumfahrzeug, wenden sich bitte an eine Servicekraft unseres Dienstleisters APCOA, die Ihnen gern weiterhilft. Die Servicekräfte finden Sie an den jeweiligen Taxiständen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an den dafür ausgewiesenen Taxiständen in ein als Taxi gekennzeichnetes Fahrzeug steigen. Außerhalb dieser Bereiche besteht die Gefahr, an betrügerische Anbieter zu geraten.
Wenn keine andere Route vereinbart wurde, ist der Taxifahrer dazu verpflichtet, die kürzeste und damit günstigste Strecke zu fahren.
Sie können frei wählen, in welches Taxi an einem Taxistand Sie einsteigen. Erwartet wird meistens, dass Sie das erste Taxi in der Reihe wählen, da dieses am längsten gewartet hat.
Sie können sich frei entscheiden, ob Sie lieber auf dem Beifahrersitz oder auf dem Rücksitz Platz nehmen wollen.
Seit 2007 gilt auch in den Taxis ein generelles Rauchverbot für Fahrer und Fahrgäste.
Die für Abfahrten vom Flughafen Berliner Brandenburg geltende Taxiordnung schreibt vor, dass jeder Fahrgast an jedes gewünschte Ziel im Landkreis Dahme-Spreewald oder dem Land Berlin gefahren werden muss. Darüber hinaus sind die Taxifahrer verpflichtet, diverse weitere Ziele, wie zum Beispiel die Städte Potsdam, Teltow und Erkner sowie die Gemeinden Nuthetal, Zeuthen und Petershagen-Eggersdorf anzufahren.
Benötigen Sie eine Quittung, ist der Fahrer dazu verpflichtet Ihnen eine auszustellen, die für die Steuer, Fahrpreisunstimmigkeiten oder zum Kontaktieren des Taxiunternehmens im Falle von vergessenen Gegenständen im Taxi genutzt werden kann. Die Quittung muss folgende Angaben beinhalten: Name und Anschrift des Taxiunternehmens, Ordnungsnummer (entspricht der Nummer auf der Heckscheibe), Fahrstrecke, Beförderungsentgelt, Uhrzeit und Datum sowie die Unterschrift des Fahrers.
Bitte wenden Sie sich dazu an eine Servicekraft von APCOA an einem der Taxistände.