Ihr Ansprechpartner für Zollfragen
Die Zollverwaltung kontrolliert am Flughafen den grenzüberschreitenden Warenverkehr und erhebt Zoll- bzw. Steuerabgaben. Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU sind berechtigt, sich vor Ihrer Heimreise die beim Einkauf in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer rückerstatten zu lassen. Dazu müssen die Einkäufe (Waren), Rechnungen und die Reisedokumente beim Zoll vorgelegt und bestätigt werden.
Informationen zur Zollkontrolle