Die Flughafengesellschaft nimmt die aktuelle gesundheitliche Lage sehr ernst und arbeitet eng mit den zuständigen Behörden auf Landes- und Bundesebene zusammen, um Passagiere, Besucher, Mitarbeiter und Partner vor Infektionen zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Mit zahlreichen Maßnahmen in den Terminals sowie an den Sicherheitskontrollen und beim Boarding wird sichergestellt, dass die Passagiere am Flughafen auch unter Corona-Bedingungen gesundheitlich sicher ihren Flug antreten können. Abstandsmarkierungen auf dem Boden in den Check-in-Bereichen, an der Sicherheitskontrolle und an den Gepäckausgaben helfen den Fluggästen, sich an die geltenden Abstandsregeln zu halten. An den Check-in- und Boarding-Schaltern sowie bei der Sicherheitskontrolle und der Passkontrolle werden Plexiglas-Trennscheiben installiert. In allen Terminalbereichen wurden außerdem berührungslose Spender zur Händedesinfektion aufgestellt. In den Bereichen der Self-Check-in Counter finden Passagiere Tuchspender, um Displays und Griffflächen selbst desinfizieren zu können. Zusätzlich erhalten Reisende aktuelle Informationen zu Abstands- und Hygieneregeln über die Monitore und Durchsagen in den Terminals. Für den Transport von und zum Flugzeug werden genügend Busse bereitgestellt, so dass jeder Bus nur etwa zur Hälfte besetzt ist. Reisende werden gebeten, nicht alle in den ersten bereitstehenden Bus einzusteigen, um die Einhaltung der maximalen Kapazität zu gewährleisten.
Nicht notwendige Einreisen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland sind generell nicht erlaubt. Einreisen deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind davon ausgenommen. Aktuelle Regelungen zu möglichen weiteren Ausnahmen können Sie beim Bundesinnenministerium nachlesen:
Wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiete und/o-der Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Reisende aus Risikogebieten müssen einen negativen Corona-Test (nicht älter als 48h) bei sich führen oder nach der Einreise einen Test vornehmen. Dieser kann entweder am Flughafen oder in jedem anderen Testzentrum erfolgen.
Bei Reisenden aus Hochinzidenzgebieten und/oder Virusvarianten-Gebieten muss der Test verpflichtend bei der Einreise vorliegen.
Alle Tests müssen den Bedingungen des RKI entsprechen (d.h. kein Antigen-Schnelltest, sondern PCR-Test).
Alle Reisenden aus den genannten Gebieten müssen Sie sich zudem direkt nach Ankunft für zehn Tage in die häusliche Quarantäne begeben. Die häusliche Quarantäne kann in der Regel mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen ihres Bundeslandes.
Die aktuellen Quarantäneverordnungen sehen Ausnahmen vor. Einreisende Passagiere sollten deshalb das zuständige Gesundheitsamt des Wohnsitzes bzw. Aufenthaltsortes kontaktieren.
Im Terminal 1 des Flughafens Berlin Brandenburg können Passagiere und Besucher einen Test auf das Covid-19-Virus durchführen lassen. Das Test Center befindet sich in der Ankunftsebene E0; ein zusätzlicher Wartebereich für die Registrierung schräg gegenüber. Im Terminal 5 gibt es kein Test Center.
Betreiber des Test Centers ist die CENTOGENE GmbH; geöffnet ist täglich von 7 bis 20 Uhr. Das Test Center ist sowohl für ankommende, aber auch für abreisende Reisende als auch für Besucher und sonstige Kunden geöffnet. Tests werden ab dem Säuglingsalter durchgeführt. Bei Kindern ist ein Test nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten möglich.
Nach der Registrierung erfolgt die Bezahlung und im Anschluss stellen sich die Kunden in die ausgewiesene Warteschlange. Danach erfolgt der Abstrich.
Das Test-Ergebnis steht innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung. Kunden erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald das Ergebnis vorliegt. Über den bei der Registrierung angelegten CENTOGENE-Account kann das Ergebnis als pdf-Datei abgerufen werden.
Bei einem positiven Ergebnis erfolgt der Kontakt durch den Amtsarzt bzw. durch das gemäß Postleitzahl zuständige Gesundheitsamt.
Einreisende mit Symptomen sollten das Test Center nicht nutzen. Sie sind verpflichtet, sich schnellstmöglich telefonisch beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und ebenfalls nach telefonischer Anmeldung die Hausärztin/den Hausarzt, eine der von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingerichteten COVID-19-Praxen oder eine der Berliner Untersuchungsstellen aufzusuchen. Dabei sind unnötige Kontakte, insbesondere zu Älteren oder chronisch Kranken zu vermeiden und es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
In den Bundesländern Berlin und Brandenburg sind im Januar 2021 jeweils angepasste Verordnungen zur Eindämmung des Corona Virus in Kraft getreten. Für Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Bundesländer wird der Bewegungsradius auf einen 15-Kilometer-Radius um Berlin bzw. den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt in Brandenburg eingeschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Infektions-Inzidenz von über 200 vorliegt. Die Beschränkung gilt auch für Flugreisen. Entscheidend ist der jeweils aktuelle Inzidenzwert, den die Länder Berlin und Brandenburg täglich aktuell bereitstellen. Informieren Sie sich bitte weitergehend auf den Informationsportalen der beiden Länder.
Im Terminalbereich M des BER-Terminal 5 (vormals Flughafen Schönefeld) hat das Land Brandenburg im Januar sein 3. Impfzentrum eröffnet. Organisiert werden die Impfungen in den Impfzentren von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), beauftragt durch das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg (MSGIV). Informationen zur Impfung und den Impfzentren im Land Brandenburg finden Sie hier:
Da einige Prozesse am Flughafen unter Einhaltung der neuen Abstands- und Hygieneregeln deutlich länger dauern, werden Reisende gebeten, trotz weniger Verkehr, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für einzelne Länder.
Grundregeln des Auswärtigen Amtes:
• Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
• Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
• Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.
Ausführliche, tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Was für Ihr Reiseland gilt, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Aktuelle Informationen zur Entwicklung gibt das Robert Koch Institut.
Ausführliche Informationen zu Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen der Bundesländer Berlin und Brandenburg:
Informationsplattform Land Berlin
Informationsplattform Land Brandenburg
Informationen des Bundesministeriums des Innern zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen
Ausführliche Hinweise des Bundesgesundheitsministerium zum Coronavirus
Fragen zum Coronavirus beantwortet:
Coronahotline Berlin +49 30 9028 2828 (täglich, 08:00 - 20:00 Uhr)
Coronahotline Brandenburg +49 331 866 5050 (Mo, Mi & Fr, 09:00 - 17:00 Uhr)
Digitale Flughafeninformation
Hier finden Sie Hilfe, wenn auf Ihrer Reise einmal etwas nicht nach Plan verläuft.
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